UNSERE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines:
    Für alle uns erteilten Aufträge gelten nachstehende Bedingungen als vereinbarter Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Bestellbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Kostenvoranschläge:
    Kostenvoranschläge werden von uns ohne Gewähr gegeben und sind unverbindlich.
  3. Preise:
    Wir behalten uns Preisänderungen bis zum Tage der Lieferung/Leistung vor. Bei einem Nettofakturenwert unter € 70.- verrechnen wir einen Verpackungs- und Frachtkostenanteil.
  4. Liefer-/Leistungsfristen:
    Die Lieferfristen beginnen mit aller für die Auftragsausführung notwendiger Details. Angegebene Liefertermine verstehen sich stets voraussichtlich und sind unverbindlich. Behinderungen aller Art, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt oder uns nicht zumutbar ist, entbinden uns von der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen während deren Dauer und auch hinsichtlich deren Folgen und verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
  5. Gewährleistung:
    Wir anerkennen nur Mängelrügen, die nach Anlieferung der Leistung innerhalb 2 Tagen erhoben und spätestens 5 Tagen schriftlich angezeigt wurden. In Nutzung genommene, nachgearbeitete oder geänderte Teile, oder auf unsachgemäße Lagerung zurückzuführende Schäden werden weder zurückgenommen noch ersetzt.
    Schadenersatz:
    Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Weiters wird die Haftung für Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetztes, die der Auftraggeber als Unternehmer erleidet, ausgeschlossen. Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.
  6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt:
    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen von 5% zu berechnen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  7. Gegenansprüche:
    Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung fällig und von uns nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
  8. Insolvenz:
    Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers festgestellt oder nachträglich bekannt, sind wir berechtigt, die weitere Ausführungen unserer Leistungen/Lieferungen von der Erstellung geeigneter Sicherheiten abhängig zu machen.
  9. Vorlagen/Entwürfe:
    Bei Anfertigungen nach Kundenwunsch sind Überlieferungen um 10% gestattet und werden zum vereinbarten Stückpreis verrechnet. Vorlage ist der vom Auftraggeber geprüfte Korrekturabzug.
  10. Erfüllungsort:
    Erfüllungsort ist für beide Teile Lienz in Osttirol.